Widerrufsrecht bei Onlinebuchung von Eintrittskarten:

Gemäß § 312g Abs.2 Nr. 9 BGB besteht ein Widerrufsrecht nicht bei Verträgen zu Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht 
( hier: Buchung von Zeitfenstern ).




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